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Auf der Basis der Bewertungskriterien ist die Bewertung der Anforderungen vorzunehmen. Der Anforderungsanalytiker (AG) des Auftraggebers führt zusammen mit den Erstellern der Anwenderanforderungen und - unter Zuhilfenahme von Fachleuten - für Systemarchitektur und Systementwurf folgende Arbeitsschritte durch:
Analyse der operationellen Notwendigkeit
Die Beteiligten überprüfen, ob einzelne Anforderungen operationell notwendig sind. Dabei sind sowohl die nicht-funktionalen als auch die funktionalen Anforderungen zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung sind Kandidaten von Anforderungen, die nicht operationell eingestuft sind.
Die Relevanz der Anforderungen ist jeweils von den Beteiligten zu erörtern. Dabei sind Risiken und Systemsicherheitsaspekte der einzelnen Anforderungen abzuwägen, grob zu schätzen und hinsichtlich ihrer Wichtigkeit eventuell neu einzuordnen. Eventuell ist auch zu überprüfen, inwieweit einzelne Anforderungen durch Zusammenlegung mit anderen entfallen können.
Sollte es bei der Bewertung der einzelnen Anforderungen keine Einigung über die Notwendigkeit einzelner Anforderungen geben, hat der Anforderungsanalytiker (AG) einen Vorschlag für die Entscheidungsträger auszuarbeiten.
Analyse der technischen Machbarkeit
Ist die Notwendigkeit der Anforderungen festgelegt, sind die Anforderungen auf ihre technische Realisierbarkeit hin zu untersuchen. Dabei sollte auf grobe technische Lösungsmöglichkeiten für die Realisierung der funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen zurückgegriffen werden. Das Ergebnis wird in der Skizze des Lebenszyklus und der Gesamtsystemarchitektur dokumentiert. Sollte diese Aufgabe nicht vom Auftraggeber wahrgenommen werden können, hat der Anforderungsanalytiker (AG) dafür zu sorgen, dass eine Skizze des Lebenszyklus und der Gesamtsystemarchitektur durch Fachleute erstellt wird. Diese Skizze ("grobe Systemarchitektur") mit einer bereits vorgenommenen Zuordnung der Anforderungen zu den jeweiligen Architekturelementen ist eine wertvolle Grundlage, um die technischen Lösungsmöglichkeiten darstellen zu können.
Alle Ergebnisse der technischen Realisierbarkeitsuntersuchungen sind in einen eindeutigen Bezug zu den funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen zu bringen. Besonders wichtig ist bereits an dieser Stelle das Überprüfen eines möglichen Einsatzes von Fertigprodukten. Dabei sollte analog zur Teilaktivität Fertigprodukte evaluieren vorgegangen werden.
Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der Anforderungen überprüfen
Im Rahmen der Aktivität Anforderungsbewertung erstellen sind Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anzustellen. Sie sollen die Fragen beantworten, ob die Anforderungen kosteneffizient realisiert werden können und ob die Erfüllung einzelner Anforderungen rentabel im Sinne eines Nutzenüberhangs gegenüber den Kosten ist. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte folgende Gesichtspunkte beachten:
Zur Abschätzung der Kosten, zur Einplanung von Haushaltsmitteln oder zur Budgetfestlegung sind - wenn auch zu diesem Zeitpunkt sehr grobe - Vorstellungen zu einer Lösungsarchitektur sowie technische Lösungen des Marktes an Fertigprodukten heranzuziehen, auch wenn diese nicht Gegenstand der Ausschreibung werden, da der Auftraggeber sich vor allem auch innovative und kostengünstige Lösungsvorschläge von der Industrie erwartet.
Bewertungsergebnisse erstellen
Aufgrund der Bewertung sind folgende Alternativen für die weitere Behandlung der Anwenderanforderungen auszuweisen:
Die Teilaktivität Anforderungen bewerten hat als Ergebnis die abgestimmten funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen, die wirtschaftlich, notwendig, finanzierbar und technisch realisierbar sind.
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