Projektbezogene Software-Qualitätsmanagementtätigkeiten

AQAP-150 verlangt vom Auftragnehmer die Planung und Durchführung effektiver Software-Qualitätsmanagement-Tätigkeiten. Diese umfassen sowohl managementbezogene als auch technische Prozesse, um die Qualität in die Software hineinzuentwickeln. Ausgehend von den vertraglich festgelegten Anforderungen müssen diese Prozesse eine Verfolgung der Anforderungen bis hin zu Softwareeinheiten und Elementen des Konfigurationsmanagement-Systems sicherstellen. Darüber hinaus müssen sie gewährleisten, dass die Qualität der Software sowohl verifiziert als auch validiert wird und ein Risikomanagement vorhanden ist. Die Tätigkeiten des Software-Qualitätssystems müssen sich dabei auf Normen und Verfahren im organisationsweiten Software-Qualitätssystem stützen.

Neben diesen generellen Anforderungen gibt es weitere Anforderungen zu folgenden Punkten:

Softwareprojekt-Qualitätsplan (SPQP)

AQAP-150 fordert Folgendes: "Der Auftragnehmer muss die auf das Projekt bezogenen Software-Qualitätsmanagement-Tätigkeiten in einem SPQP festhalten. Der SPQP kann ein eigenes Dokument oder Bestandteil eines anderen Plans sein, der im Rahmen des Vertrags erstellt wird. Der SPQP muss die genehmigenden Unterschriften der Organisationseinheiten tragen, die als Verantwortliche im SPQP angegeben sind, und er muss der Konfigurationslenkung unterliegen. Wenn dies im Vertrag festgelegt ist, muss der SPQP dem Auftraggeber zur Zustimmung vorgelegt werden. Sobald der Auftraggeber dem SPQP zugestimmt hat, bildet dieser einen Bestandteil des Vertrags."

Identifizierung und Prüfung von Softwareanforderungen

Nach AQAP-150 muss der Auftragnehmer die Softwareanforderungen und Entwicklungseinschränkungen identifizieren, prüfen, von den zuständigen Stellen genehmigen lassen und im Konfigurationsmanagementsystem verwalten. Falls sie vom Auftragnehmer als Teil eines Systemvertrags entwickelt werden, müssen sie dem Auftraggeber vorgelegt werden. Dieser kann sie, abhängig von den Vertragsbedingungen, ablehnen.

Im V-Modell ist der Auftraggeber für die Erstellung der Anforderungen (Lastenheft) an das zu erstellende System verantwortlich. Diese Anforderungen sind Bestandteil des Vertrags (Vertrag (von AG)). Der Auftragnehmer leitet daraus die Gesamtsystemspezifikation (Pflichtenheft) ab und verfeinert anschließend die Anforderungen schrittweise. Falls das System Software-Einheiten enthält, wird für diese im Rahmen der schrittweisen Verfeinerung eine SW-Spezifikation erstellt. Der Auftraggeber kann im Vertrag festlegen, dass er die Softwareanforderungen vorgelegt bekommt und er diese eventuell ablehnen darf.

Die Qualität aller Anforderungen ist durch die Regelungen im V-Modell gewährleistet.

Management

Dieser Teil der AQAP-150 befasst sich mit dem Management des Softwareprojekts. Es sind Anforderungen zu folgenden Themen zusammengestellt:

Softwaretechnik

AQAP-150 fordert zur Softwareentwicklung und -wartung den Einsatz von anerkannten Methoden, Verfahren, Vorgehensweisen und validierten Werkzeugen.

Bewertung, Verifizierung und Validierung (EVV)

Der Auftragnehmer muss einen Prozess zur Bewertung von Software-Methoden, -Techniken, -Werkzeugen, -Verfahren und -Tätigkeiten, einen Prozess zur Verifizierung und Validierung von Software-Einheiten und -Produkten und einen Prozess zur Umsetzung notwendiger Änderungen und anschließender erneuter Verifizierung planen, definieren und durchführen. Dieser EVV-Prozess muss in den Entwicklungsprozess integriert sein und die Rollen, Objekte, Durchführungskriterien, Methoden, Werkzeuge und die zu erstellende Dokumentation festlegen.

Wartung und Pflege

Falls gefordert, muss der Auftragnehmer ein Vorgehen für die Durchführung von Pflege und Wartung planen und durchführen.

Diese Anforderungen werden vom V-Modell erfüllt. Man muss allerdings bei der Erstellung des Projekthandbuchs darauf achten, dass alle Objekte, für die AQAP-150 dies verlangt, dem Konfigurationsmanagement unterliegen. Beispiele hierfür sind das Projekthandbuch, der Projektplan sowie Spezifikationen und Elemente des Unterstützungssystems. Darüber hinaus müssen im Projekthandbuch die in AQAP-150 verlangten Metriken wie Fehlerstatistiken und Testeffizienz definiert werden. Die vertraglich festgelegten Anforderungen der AQAP-150 müssen auch von den Unterauftragnehmern erfüllt werden. Dies muss deshalb in den Themen Vorgaben für das Projekthandbuch der Auftragnehmer und Vorgaben für das QS-Handbuch der Auftragnehmer entsprechend festgelegt werden. Das V-Modell enthält Empfehlungen für Methoden und Werkzeugklassen. Die Auswahl und Bewertung bestimmter Methoden/Werkzeuge muss aber projekt- oder organisationsspezifisch durchgeführt werden. Bei dem Thema Evaluierung der Fertigprodukte sind die Anforderungen der AQAP-150 beispielsweise hinsichtlich Dokumentation und Datenschutzrechten zu berücksichtigen.

Element der Konvention

wird erfüllt durch

Allgemeines

Softwareprojekt-Qualitätsplan (SPQP)

Identifizierung und Prüfung von Softwareforderungen

Software-Entwicklungsprozess

Organisation

Nichtvertragsgemäße Software

Korrekturmaßnahme

Unterauftragnehmermanagement

Software-Konfigurationsmanagement (SCM)

Off-the-Shelf Software

Nicht auszuliefernde Software

Qualitätsaufzeichnungen

Aufbewahrung der Dokumentation

Handhabung und Aufbewahrung von Datenträgern

Vervielfältigung und Lieferung

Softwaretechnik

Bewertung, Verifizierung und Validierung (EVV)

Wartung und Pflege

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