Die Mitwirkung des Auftraggebers im Rahmen des vertraglich festgelegten Leistungsumfangs ist schriftlich festzulegen. Sie kann zum Beispiel die Teilnahme an Reviews und Projektbesprechungen oder auch die Mitarbeit in der Änderungssteuerungsgruppe (Change Control Board) umfassen.
Daneben sind Beistellungen des Auftraggebers eindeutig festzulegen. Hierbei sind insbesondere die technischen Eigenschaften wie Spezifikationen und Schnittstellen aber auch die Termine und sonstigen Konditionen festzuhalten.
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