Projektdurchführung planen

Thema

Projekthandbuch:Projektdurchführungsplan

Die projektspezifischen Entscheidungspunkte ergeben sich im Kontext eines V-Modell Projektes aus der gewählten Projektdurchführungsstrategie. Entscheidungspunkte werden in Form von Meilensteinen projektspezifisch eingeplant. Dies ist beispielhaft im Teil Grundlagen des V-Modells, und dort im Kapitel Projektplanung dargestellt. Je nach gewählter Projektdurchführungsstrategie können dabei bestimmte Entscheidungspunkte projektspezifisch mehrfach durchlaufen werden.

Alle im V-Modell beschrieben Entscheidungspunkte müssen eingeplant werden. Bei jeder Projektfortschrittsentscheidung sind die einem Entscheidungspunkt zugewiesenen Produkte dem Lenkungsausschuss vorzulegen (siehe Aktivität Projektfortschrittsentscheidung herbeiführen). Die Entscheidungspunkte müssen dabei nicht schon zu Projektbeginn vollständig terminlich vollständig fixiert werden. Die Feinplanung kann im Projektverlauf im Projektplan erfolgen. Jedoch muss die Reihenfolge der Entscheidungspunkte gemäß gewählter Projektdurchführungsstrategie einzuhalten werden. Dabei sollte versucht werden, die Termine für die Entscheidungspunkte gleichmäßig über die Projektlaufzeit zu verteilen.

Entscheidungspunkte müssen stets nach objektiven Kriterien überprüfbar sein und sind daher an die Fertigstellung von Produkten geknüpft. Die Entscheidungspunkte des V-Modells geben jeweils die Menge vorzulegender V-Modell-Produkte vor. Bei der Definition der projektspezifischen Entscheidungspunkte sind im Projektdurchführungsplan die Produkte des V-Modells anzugeben, da die konkreten Produktexemplare zu Projektbeginn oft noch nicht im Detail definiert werden können. Die Planung der Produktexemplare der Entscheidungspunkte hat im Projektplan zu erfolgen.

Bei der Planung der Produkte der Entscheidungspunkte kann es Abweichungen von den Vorgaben des V-Modells geben. Es kann vereinbart werden, dass bei den einzelnen Entscheidungspunkten nicht alle im V-Modell geforderten Produkte vorgelegt werden müssen, sondern nur eine Teilmenge. Projektstatusberichte sind aber zu jedem Entscheidungspunkt vorzulegen.

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