Für die Realisierung neuer Produkte ist im Anschluss an die Analysephase grundsätzlich eine Projektierungsphase durchzuführen. Dabei sind alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken in Bezug auf Leistung, Zeit und Kosten zu reduzieren. Leistungsfähigkeit und Eignung des neuen Produkts sind unter Beteiligung der künftigen Nutzer zu untersuchen (zum Beispiel in Form von Demonstratoren). Soweit sinnvoll und möglich sind Untersuchungen unter einsatznahen Bedingungen durchzuführen. Die Projektierungsphase endet mit dem Phasendokument "Realisierungsgenehmigung (ReG)". Die Projektierungsphase entfällt, wenn das Risiko einer Realisierung oder der Aufwand für deren Vorbereitung einen unmittelbaren Eintritt in die Einführungsphase zulässt, oder wenn auf andere Weise, zum Beispiel mit einem schrittweisen Vorgehen, das Realisierungsrisiko beherrscht werden kann. Wird keine Projektierungsphase durchlaufen sind erforderliche Maßnahmen eventuell in der Analysephase einzubringen, so dass die Realisierungsgenehmigung Bestandteil der AF werden kann und die folgenden V-Modell-Elemente durch die Einführungsphase abgedeckt werden:
Die Projektierungsphase wird im V-Modell durch den Entscheidungspunkt Projekt ausgeschrieben und die Vorgehensbausteine Auftragsvergabe, Projektbegleitung und Abnahme (AG), Angebotserstellung und Vertragserfüllung (AN) und Systemerstellung abgedeckt.
Element der Konvention |
wird erfüllt durch |
Leistungen der gewerblichen Wirtschaft |
|
Bewertung und Auswahl |
|
Planung der Einführung |
|
Realisierungsgenehmigung (ReG) |
|