Grenzen des V-Modells
Die folgenden Gesichtspunkte werden vom V-Modell nicht abgedeckt. In einem V-Modell-Projekt müssen sie zusätzlich geregelt oder das V-Modell muss entsprechend angepasst werden:
- Die Vergabe von Dienstleistungen wird nicht abgedeckt. Das V-Modell betrachtet nur die Vergabe von Gewerken.
- Die Frage, ob der Auftraggeber das Gesamtsystem entwickeln oder ein Standardprodukt einkaufen soll, wird nicht betrachtet. Das V-Modell behandelt aber die Verwendung von Fertigprodukten als integralen Systembestandteil bei Projekten des Auftragnehmers.
- Die Vergabe von Unteraufträgen ohne Ausschreibungsverfahren wird im V-Modellnicht behandelt.
- Bei Einführung und Pflege eines organisationsspezifischen Vorgehensmodells wird nicht zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterschieden.
- Die Organisation und Durchführung von Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Aussonderung des Systems wird nicht im V-Modell abgedeckt. Dagegen ist die Planung und Konzeption dieser Aufgaben sehr wohl im V-Modell geregelt.
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