Hier wird die Verpflichtung und Verantwortung der obersten Leitung in Bezug auf die Entwicklung und Verwirklichung eines Qualitätsmanagementsystems betont. Dabei sind die Aspekte Kundenorientierung, Qualitätspolitik, Planung des Qualitätsmanagementsystems, die Festlegung von Verantwortung und Befugnissen, die Kommunikation innerhalb der Organisation und die Bewertung des Qualitätsmanagementsystems durch die oberste Leitung von besonderer Bedeutung.
Das V-Modell trägt von seiner Konzeption her wesentlich zur Kundenorientierung bei. Die Umsetzung der von der obersten Leitung definierten Qualitätspolitik durch das auf Basis des V-Modells definierte organisationsspezifische beziehungsweise projektspezifische Vorgehensmodell ist gewährleistet. Durch das Rollenkonzept und die Regelungen zur Berichterstattung werden die Anforderungen hinsichtlich Verantwortlichkeiten, Befugnissen und Kommunikation für den vom V-Modell geregelten Prozess erfüllt. Der Vorgehensbaustein Einführung und Pflege eines organisationsspezifischen Vorgehensmodells definiert ein Verfahren zur Bewertung und kontinuierlichen Verbesserung des organisationsspezifischen Vorgehensmodells. Die regelmäßige Durchführung von Verbesserungsprojekten auf dieser Basis muss allerdings von der obersten Leitung angestoßen werden. Die Festlegung der Qualitätspolitik selbst und die Umsetzung der in diesem Kapitel definierten Anforderungen für alle Prozesse, die neben dem V-Modell noch zum Qualitätsmanagementsystem gehören (wie der Produktionsprozess) sind nicht Bestandteil des V-Modells.
Element der Konvention |
wird erfüllt durch |
Verpflichtung der Leitung |
|
Kundenorientierung |
|
Qualitätspolitik |
|
Qualitätsziele |
|
Planung des Qualitätsmanagementsystems |
|
Verantwortung, Befugnis und Kommunikation |
|
Beauftragter der obersten Leitung |
|
Interne Kommunikation |
|
Managementbewertung - Allgemeines |
|
Eingaben der Bewertung |
|
Ergebnisse der Bewertung |
|