Die Einführungsphase enthält alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um
und diese dem Nutzer einsatzreif zur Verfügung zu stellen. Sind die erforderlichen Voraussetzungen für die Nutzung oder frühzeitige Teilnutzung geschaffen, wird die Stufenentscheidung "Genehmigung zur Nutzung (GeNu)" herbeigeführt. Werden verfügbare Produkte ohne vorherige Anpassung beschafft, sind eventuell erforderliche Maßnahmen in der Analysephase so einzubringen, dass die GeNu Bestandteil der AF/ReG werden kann. Die Einführungsphase endet nach Abschluss aller Realisierungsmaßnahmen mit dem Phasendokument "Abschlussbericht (ASB)".
Die Einführungsphase wird im V-Modell von den Entscheidungspunkten Projekt ausgeschrieben (nur wenn keine Projektierungsphase durchlaufen wird), Angebot abgegeben, Projekt beauftragt, Abnahme erfolgt und Projekt abgeschlossen sowie von dem Vorgehensbaustein Auftragsvergabe, Projektbegleitung und Abnahme (AG) für die Auftraggeberseite und Angebotserstellung und Vertragserfüllung (AN) für die Auftragnehmerseite abgedeckt. Die für die Realisierung auf der Auftragnehmerseite relevanten Vorgehensbausteine Systemerstellung, SW-Entwicklung und HW-Entwicklung werden im CPM nicht beschrieben, da der CPM hauptsächlich die Beschaffung auf der Auftraggeberseite regelt. Auf diesem Gebiet kann das V-Modell den CPM intensiv ergänzen.
Element der Konvention |
wird erfüllt durch |
Vertragsschluss |
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Einführungsmaßnahmen |
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Leistungsnachweis und Abnahme |
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Einsatzprüfung |
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Genehmigung zur Nutzung und Übergabe |
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Abschlussbericht (ASB) |
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