Die Erstellung einer Spezifikation für ein Systemelement ist aufwändig und nicht in allen Fällen erforderlich. Zur individuellen Anpassung des Spezifikationsaufwands an die Projekterfordernisse hat der Systemarchitekt abhängig von den Vorgaben im Projekthandbuch und den Anforderungen die Möglichkeit festzulegen, für welche Systemelemente eine Systemspezifikation zu erstellen ist.
Kriterien für die Notwendigkeit einer Spezifikation können beispielsweise sein: die Kritikalität des Systemelements, die Komplexität der Anforderungen an das Systemelement oder die Vorgaben zur Prüfung aus dem QS-Handbuch sowie dem jeweiligen Implementierungs, Integrations- und Prüfkonzept. Für Systemelemente, die einer Prüfung unterzogen werden, ist in jedem Fall eine Systemspezifikation zu erstellen, da sie als Vorgabe der Prüfspezifikation Systemelement dient.
Wenn Systemelemente als nicht zu spezifizieren eingestuft werden, ist jeweils eine Begründung aufzuführen.
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