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Das in der Problemmeldung beziehungsweise im Änderungsantrag geschilderte Problem ist zu analysieren. Dabei ist zu prüfen, ob eine Lösung für das Problem erforderlich ist, oder ob es vernachlässigt werden kann. Stellt sich heraus, dass das Problem gelöst werden muss, ist die Ursache des Problems herauszufinden. Handelt es sich um einen Systemfehler, ist zu ermitteln, ob der Fehler in den Anforderungen, dem Entwurf oder in der Realisierung, das heißt im Code beziehungsweise der HW liegt. Die Analyse der Ursache wird erleichtert, wenn bei der Systementwicklung vorhandene Beziehungen in einem Beziehungs- oder Auswirkungsmodell - werkzeugunterstützt - dokumentiert werden.
Handelt es sich im Änderungsantrag um eine Änderung an den Anforderungen, wie eine neue oder verbesserte Funktionalität, ist zu untersuchen, wie diese sich in die bestehende Anforderungsspezifikation konfliktfrei einfügen lässt. Bezieht sich der Änderungswunsch - im Fall eines bestehenden Produkts - auf die Verbesserung des Systems, so ist zu untersuchen, ob die beschriebenen Verbesserungen, wie im Änderungsantrag charakterisiert, umgesetzt werden können.
Stammt der Änderungsantrag vom Auftraggeber und bezieht er sich auf die Änderung einer bereits vereinbarten oder die Integration einer neuen Anforderung, so ist eine entsprechende Vertragsergänzung auszuarbeiten, abzustimmen und zu unterzeichnen. Ohne Vertragsergänzung ist eine Lösung des Problems nicht durchführbar.
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